Sowohl der Bericht der PDAG wie auch die Aktennotiz betreffend das Telefonat mit dem Psychiater wurden aber Monate nach dem infrage stehenden Beschluss vom 27. Januar 2020 erstellt. Es steht daher auch mit Rücksicht auf diese Auflage nicht fest, dass der Beschuldigte im Zeitpunkt des Beschlusses der Sozialkommission bereits Kenntnis von der psychischen Erkrankung des Beschwerdeführers gehabt hatte. Im Weiteren geht aus der Aktennotiz auch hervor, dass es das Langzeitziel sei, dass der Beschwerdeführer sich wieder aus der Wohnung wage und selbständig Einkaufen gehe. Die Suche eines WG-Zimmers war somit immerhin in Über- - 14 -