Allerdings trifft es ohnehin nicht zu, dass aus den bei den Akten liegenden Unterlagen hervorgehen würde, dass die strittigen Auflagen betreffend Jobcoaching, Arbeitssuche und Suche eines WG-Zimmers als von vornherein unzumutbar oder sachfremd beurteilt werden mussten. Die streitigen Auflagen und Weisungen wurden mit Beschluss der Sozialkommission vom 27. Januar 2020 angeordnet. Gemäss den bei den Akten liegenden ärztlichen Arbeitsunfähigkeitszeugnissen war der Beschwerdeführer erst ab dem 26. Mai 2020 durch seinen Psychiater für arbeitsunfähig erklärt worden. Die Arbeitsunfähigkeitszeugnisse waren überdies immer befristet ausgestellt worden (Zeugnisse des Psychiaters Dr. med.