sprengen. Der Beschuldigte habe überdies ärztliche Atteste und den Bericht der PDAG übergangen. Trotz mehrfach bescheinigter Arbeitsunfähigkeit habe er an der Pflicht zur Arbeitssuche und der entsprechenden Kürzung festgehalten. Auch die medizinisch festgestellte Unfähigkeit des Beschwerdeführers, mit fremden Personen in einer WG zu wohnen, habe der Beschuldigte ignoriert.