3.7. Mit Eingabe vom 4. Juli 2022 nahm der Beschuldigte zur Beschwerdeantwort der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach Stellung. -5- 3.8. Mit Eingabe vom 22. August 2022 verzichtete die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach auf eine Stellungnahme zur Eingabe des Beschwerdeführers vom 23. Juni 2022 und des Beschuldigten vom 4. Juli 2022. 3.9. Am 1. September 2022 verzichtete der Beschwerdeführer auf eine weitere Stellungnahme. 3.10. Der Beschuldigte nahm am 22. September 2022 Stellung zur Eingabe des Beschwerdeführers vom 23. Juni 2022.