" 1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin sei aufzuheben und in Abänderung von Dispositiv- Ziff. 1 und 2 sei die Beschwerdegegnerin anzuweisen, das Strafverfahren gegen den Beschuldigten gemäss Strafanzeige des Beschwerdeführers wieder aufzunehmen. 2. Die Akten des streitbetroffenen Strafverfahrens mit der Verfahrens-Nr. ST.2021.2491 seien beizuziehen. -4-