6. Die mit Verfügung vom 20. August 2021 C. gewährte unentgeltliche Rechtspflege wird widerrufen. Das Honorar für die eingesetzte unentgeltliche Rechtsvertreter Matthias Wäckerle, […], ist nach Rechtskraft des vorliegenden Entscheids zu entschädigen und wird auf Fr. 6'316.10 festgesetzt. 7. […]" Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau genehmigte die Einstellungsverfügung am 11. April 2022. 3. 3.1. Mit Eingabe vom 25. April 2022 erhob der Beschwerdeführer Beschwerde gegen die ihm am 14. April 2022 zugestellte Einstellungsverfügung vom 8. April 2022 und beantragte: