2002; 40772/98 i.S. Pančenko gegen Lettland vom 28. Oktober 1999). Vorliegend, wo im Wesentlichen die Rechtmässigkeit von Sozialhilfekürzungen infrage stehen (gegen welche die Beschwerdeführer den Rechtsmittelweg hätten beschreiten können), kann keine Rede von einer Verletzung von Art. 3 EMRK sein. Die Beschwerdeführer verfügten stets über eine Unterkunft, Verpflegung sowie eine Gesundheitsversorgung. Demgemäss steht den Beschwerdeführern auch nach Art. 29 Abs. 3 BV kein Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege zu. Die Beschwerdekammer entscheidet: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen.