dass bei Aufenthalt in einem Land mit niedrigeren Kosten für den Lebensunterhalt der anzurechnende Grundbedarf für den Lebensunterhalt entsprechend zu reduzieren ist (vgl. MAX, Wie lange muss die Sozialhilfe bei Auslandsaufenthalten bezahlen?, in: ZESO − die Zeitschrift für Sozialhilfe 2021, S. 8).