Er sei Jurist mit mehrjähriger Sozialhilfepraxis. Dass der Beschuldigte, als die Beschwerdeführer im Kosovo gewesen seien, diesen unter Hinweis darauf, dass die Lebenshaltungskosten im Kosovo tiefer seien, die Sozialhilfe unter das (an den schweizerischen Lebenshaltungskosten gemessene) Existenzminimum gekürzt habe, offenbare, dass er gewusst habe, dass es hierfür keine gesetzliche Grundlage gebe und er in Kauf genommen habe, dass die Beschwerdeführer unter dem Existenzminimum lebten.