Die Beschwerdeführer haben sich als Zivil- und Strafkläger konstituiert. Sie sind folglich zur Beschwerde legitimiert. 1.3. Die weiteren Eintretensvoraussetzungen sind erfüllt und geben zu keinen Bemerkungen Anlass. Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. -7-