3.11. Mit Eingabe vom 3. Oktober 2022 verzichtete die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach auf eine Stellungnahme zur Eingabe der Beschwerdeführer vom 25. August 2022 und des Beschuldigten vom 22. September 2022. -6- 3.12. Am 10. Oktober 2022 reichten die Beschwerdeführer eine Stellungnahme zur Eingabe des Beschuldigten vom 22. September 2022 ein. 3.13. Der Beschuldigte verzichtete mit Eingabe vom 17. Oktober 2022 auf eine weitere Stellungnahme. Gleichzeitig reichte der Verteidiger die Kostennote ein. 3.14. Die Rechtsvertreterin der Beschwerdeführer reichte ihre Kostennote am 26. Oktober 2022 ein.