3.7. Mit Eingabe vom 4. Juli 2022 nahm der Beschuldigte zur Beschwerdeantwort der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach sowie zur Eingabe der Beschwerdeführer vom 12. Mai 2022 Stellung. 3.8. Mit Eingabe vom 22. August 2022 verzichtete die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach auf eine Stellungnahme zur Eingabe der Beschwerdeführer vom 20. Juni 2022 und des Beschuldigten vom 4. Juli 2022. 3.9. Am 25. August 2022 nahmen die Beschwerdeführer zur Eingabe des Beschuldigten vom 9. [recte: 4.] Juli 2022 Stellung. 3.10. Der Beschuldigte nahm am 22. September 2022 Stellung zur Eingabe der Beschwerdeführer vom 20. Juni 2022.