1.3. Mit ergänzender Strafanzeige vom 1. September 2021 warfen die Beschwerdeführer dem Beschuldigten vor, die Einsicht in die Akten der Sozialen Dienste zu verweigern und so die Beweisführung zu verunmöglichen, den Beschwerdeführern zu Unrecht Versicherungsleistungen aus einem Schaden vom 1. September 2006 (defekter Fernseher) als Einkommen angerechnet zu haben, wegen angeblich nicht angemeldeter Ferien im Kosovo von September bis Dezember 2017 unrechtmässig Abzüge am Grundbetrag vorgenommen zu haben und im November 2019 zu Unrecht Fr. 50.00 wegen nicht eingereichten Arztzeugnissen abgezogen zu haben. -3-