Mit diesem Vorgehen habe der Beschuldigte die Beschwerdeführer als "Sozialhilfebetrüger" dargestellt und sie in ihrem Ruf geschädigt. Schliesslich habe der Beschuldigte dem 11-jährigen Sohn der Beschwerdeführer unrechtmässig den Beitritt zum lokalen Fussballclub verweigert.