Sodann spricht auch die eigene Beteiligung des Beschuldigten an der E. gegen eine Kenntnis des bevorstehenden Konkurses der E.. Schliesslich kann auch auf die bereits von der Staatsanwaltschaft Baden zutreffend aufgeführten Umstände wie die potentiellen Neukundengeschäfte, die Forderungsverzichtsvereinbarung über Fr. 30'000.00 sowie das Darlehen über Fr. 80'000.00 verwiesen werden.