Der Beschuldigte habe ihr im Wissen um die tatsächliche finanzielle Schieflage der E. und deren unausweislichen Konkurs vorgespiegelt, dass die E. im Zeitpunkt des Aktienkaufs einen Wert von Fr. 5 Mio. aufweise und sich in einer guten finanziellen Lage befinde, und ihr infolgedessen 60 wertlose Aktien bzw. 6 % der Aktien der E. für Fr. 300'000.00 verkauft. Er habe sie somit durch seine Erklärungen über feststehende Tatsachen getäuscht.