Die in der Bilanz der E. ausgewiesene Forderung dürfte vielmehr erst durch den Abschluss des Aktienkaufvertrages entstanden sein. Weiter sei aufgrund der vorliegenden Unterlagen zu den potentiellen Neugeschäften davon auszugehen, dass die E. im Januar 2020 zwar in einer finanziell angespannten Lage gewesen sei, aber durch den Abschluss neuer Vermögensverwaltungsverträge bzw. die Verwaltung tatsächlich voraussehbarer neuer Vermögen die finanzielle Lage verbessern und damit grundsätzlich den Konkurs hätte abwenden können.