3. 3.1. Gegen die ihr am 11. April 2022 zugestellte Einstellungsverfügung erhob A. mit Eingabe vom 21. April 2022 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde mit folgenden Anträgen: " 1. Es seien Ziff. 1-5 der Einstellungsverfügung der Vorinstanz vom 4. April 2022 (KSTA.ST.2021.86) vollumfänglich aufzuheben.