1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird die Verfügung der Kantonalen Staatsanwaltschaft vom 4. April 2022 aufgehoben und diese angewiesen, die Kontosperre über das Konto XXX (C. AG) im Umfang von Fr. 20'000.00 und über das Konto XXY (D. AG) im Umfang von Fr. 30'000.00 aufrechtzuerhalten. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 1'000.00 sowie den Auslagen von Fr. 86.00, zusammen Fr. 1'086.00, werden zu 4/5, d.h. mit Fr. 868.80, der Beschwerdeführerin auferlegt und mit der von ihr geleisteten Sicherheit verrechnet, und im Übrigen auf die Staatskasse genommen.