Vorliegend handelt es sich um einen aufwändigen Wirtschaftsstraffall. Die Kantonale Staatsanwaltschaft verfügte die Kontosperre am 28. Juli 2021. Die Sperre besteht somit seit einem Jahr und vier Monaten . Das ist keine übermässig lange Zeitdauer (vgl. Urteil des Bundesgerichts 1B_418/2021 vom 2. Juni 2022 E. 4, worin 1 ½ Jahre als nicht übermässig lang bezeichnet wurden). Ferner wurde sie zweimal nach unten korrigiert.