6. Zusammenfassend liegt damit ein für die Anordnung einer Beschlagnahme hinreichender Tatverdacht vor. Ob die vorhandenen und noch zu erhebenden Beweise und Indizien schliesslich für eine Verurteilung des Beschuldigten ausreichen werden, wird vom Sachgericht zu entscheiden sein. Dieses wird auch zu entscheiden haben, ob Verletzungen des Art. 23 COVID- 19-SBüV oder schwerere strafbaren Handlung nach dem Strafgesetzbuch vorliegen.