der E. AG zurück überwiesen worden und nicht die gesamte Summe von der C. AG erstattet worden. Am 15. Oktober 2020 wurde der Konkurs über die E. AG eröffnet (act. 3.1.3, S. 46). Die Gesellschaft hatte seit dem Bewilligungsentzug massive finanzielle Probleme. Es erscheint daher unwahrscheinlich, dass sie über einen Monat lang keine Schritte ergreift, um an die angeblich versehentlich überwiesenen Fr. 170'000.00, notabene fast die gesamte auf ihrem Konto zur Verfügung stehende Summe, zu gelangen.