Dies begründet den Verdacht, dass vorsätzlich Geld vom COVID-19-Kre- ditkonto der E.AG überwiesen wurde, um anderen Gesellschaften Vorteile (Darlehen, Schenkungen o.ä.) aus dem COVID-19-Kredit der E.AG zu gewähren und das F.AG-Konto zuerst mit einem Betrag in der Höhe gefüllt wurde, so dass mit dem Saldo, ohne Überziehung des Kontos, die beiden Überweisungen an die C. AG und an die G. AG getätigt werden konnten. Würde es sich um irrtümliche Zahlungen handeln, die vom falschen Konto überwiesen worden sind, dann wäre der Betrag mutmasslich nicht zuerst vom COVID-19-Kreditkonto auf dasjenige der E. AG überwiesen worden und wären die Beträge wohl wieder von denselben Konten auf dasjenige