gleichentags wurden Fr. 133'000.00 darauf überwiesen und im Anschluss Fr. 170'000.00 wieder auf andere Konten gebucht, u.a. Fr. 70'000.00 auf dasjenige der C. AG, so dass sich am 14. August 2020 nur Fr. 1'228.09 auf dem Konto der E. AG befanden (vgl. E. 5.3.1 hiervor). Dies begründet den Verdacht, dass vorsätzlich Geld vom COVID-19-Kre- ditkonto der E.AG überwiesen wurde, um anderen Gesellschaften Vorteile (Darlehen, Schenkungen o.ä.) aus dem COVID-19-Kredit der E.AG zu gewähren und das F.AG-Konto zuerst mit einem Betrag in der Höhe gefüllt wurde, so dass mit dem Saldo, ohne Überziehung des Kontos, die beiden Überweisungen an die C. AG und an die G. AG getätigt werden konnten.