Zum Verwaltungsaufwand gehörten seine eigene Entschädigung wie auch Lohnaufwände. Ferner seien Löhne für drei Mitarbeiter an die D. AG überwiesen worden, die für diese tätig gewesen seien und zwar für die drei Monate, in welcher der E.AG die Bewilligung für den Personalverleih entzogen - 14 -