Angesichts der Tatsache, dass es sich um sehr hohe Beträge (Fr. 100'000.00 an die G. AG, Fr. 70'000.00 an die C. AG) handelte und die Zahlungen an zwei verschiedene Empfänger erfolgten, sei diese Aussage wenig glaubhaft. Dies umso mehr, als sich die Firma zu diesem Zeitpunkt laut den Aussagen des Rechtsvertreters bereits in finanziellen Schwierigkeiten befunden habe (act. 1.4.1, S. 10). Ferner seien am 31. März 2020 Fr. 30'000.00 an die D. AG mit dem Vermerk "Löhne" und Fr. 20'000.00 an die C. AG mit dem Vermerk "Verwaltungsaufwand" vom Covid-19-Kreditkonto der E. AG überwiesen worden (act. 1.4.1, S. 7).