Die Zahlungen vom 14. August 2020 von Fr. 70’000.00 an die C.AG und Fr. 100'000.00 an die G.AG seien irrtümlich erfolgt. Der Hintergrund hierfür sei, dass die C.AG neben der eigenen auch weitere Buchhaltungen, z.B. diejenige der E.AG, geführt habe. Im August 2020 habe die C. AG der G. AG ein Darlehen über Fr. 100'000.00 und der H.AG ein solches über Fr. 70'000.00 gewähren wollen. In der Folge seien diese Beträge jedoch aus Unachtsamkeit vom Konto der E. AG an die G. AG und an die C. AG überwiesen worden. Der Irrtum sei am 22. September 2020 entdeckt und die Beträge sofort an die E. AG zurückbezahlt worden (act. 3.1.3, S. 56).