Aufgrund des Bewilligungsentzugs hätten die administrativen Mitarbeiter der E. AG ab November 2020 bei der D. AG gearbeitet und Arbeiten für die E. AG erledigt. Dabei seien die Löhne bis Ende 2020 von der E. AG bezahlt - 13 - worden. In der Zeit von Januar bis März 2021 habe die D. AG die Löhne für die Mitarbeiter im Umfang von über Fr. 58'000.00 entrichtet. Mit der Zahlung vom 31. März 2020 über Fr. 30'000.00 sei ein Teil der von der D. AG an die Mitarbeiter der E. AG bezahlten Löhne zurückvergütet worden (act. 3.1.3, S. 55).