5.3.2. Mit Schreiben vom 30. April 2021 legten der Beschuldigte sowie die betroffenen Gesellschaften gegenüber der Beschwerdeführerin dar, am 31. März 2020 habe die E. AG Fr. 20'000.00 an die C. AG mit dem Vermerk "Verwaltungsaufwand" überwiesen. Aufgrund des Bewilligungsentzugs hätten die Arbeitsverträge der Mitarbeitenden der E. AG auf die C. AG übertragen werden müssen. Die damit zusammenhängenden Arbeiten seien grösstenteils von Mitarbeitern der C. AG ausgeführt worden. Ferner habe diese bereits in der Vergangenheit zahlreiche administrative Aufgaben für die E. AG erledigt und hierfür auch monatlich Rechnung gestellt.