Der Zweck der COVID-19-Kredite war, denjenigen Unternehmungen finanzielle Nothilfe zukommen zu lassen, die aufgrund des Mitte März 2020 angeordneten Lockdowns ihren Geschäftsbetrieb nicht mehr weiterführen konnten und ihre Einnahmen nicht mehr erzielten. Das hatte für die betroffenen Unternehmen (z.B. bei Coiffeursalons) bei weiterlaufenden Fixkosten (z.B. Miete, Löhne) eine erhebliche Umsatzeinbusse zur Folge. Die Kredite waren nicht dazu gedacht, allfällige Eventualitäten oder Ungewissheiten bezüglich der künftigen (finanziellen) Entwicklung abzudecken. Diese waren aber im Zeitpunkt der Antragsstellung aufgrund des Entzuges der Bewilligung gegeben.