4.3.1.4. Mit Schreiben vom 30. April 2021 legten der Beschuldigte und die betroffenen Gesellschaften gegenüber der Beschwerdeführerin dar, die E. AG sei im Bereich Personalvermittlung und -verleih tätig gewesen. Am 30. Oktober 2019 sei ihr die diesbezügliche Bewilligung entzogen worden. Dem Geschäftsführer sei eine Wartefrist von zwei Jahren für die Einreichung eines neuen Bewilligungsgesuches auferlegt worden. Ferner sei ihm für dieselbe Dauer untersagt worden, sich an gesuchstellenden Betrieben zu beteiligen oder für solche tätig zu sein.