4.3.1.2. Aus dem in den Akten befindlichen Kreditantragsformular betreffend die E. AG vom 27. März 2020 ist ersichtlich, dass der Beschuldigte darin unter anderem deklarierte, die Gesellschaft sei aufgrund der COVID-19-Pande- mie hinsichtlich des Umsatzes wirtschaftlich erheblich beeinträchtigt, der gewährte Kreditbetrag werde ausschliesslich zur Sicherung der laufenden Liquiditätsbedürfnisse verwendet und alle gemachten Angaben würden der Wahrheit entsprechen (vgl. BB 3). 4.3.1.3. Der Verdachtsmeldung der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) vom 27. Juli 2021 lässt sich entnehmen, dass die Einnahmen der E. AG bereits -9-