Staatsanwaltschaft von der Irrtümlichkeit einer Zahlung überzeugen können, was als neue Erkenntnis zu bewerten sei. Die Sperren in der Höhe von jeweils Fr. 125'000.00 seien im August 2021, d.h. kurze Zeit nach Anordnung, gerechtfertigt gewesen, weil die betroffenen Gesellschaften für die kurze Dauer auf andere Mittel hätten zurückgreifen können. Sie seien im Laufe der Zeit übermässig geworden.