Dies sei der Fall, wenn sich ein Tatverdacht im Laufe des Verfahrens nicht verdichte. Die Kontosperren seien nicht mehr verhältnismässig. 2.4. Der Beschuldigte führte in seiner Beschwerdeantwort aus, der Zeitfaktor sei bei der Beurteilung der Verhältnismässigkeit einer Massnahme wesentlich. Die übermässig lange Dauer einer Massnahme sei eine neue Tatsache, die erst nach einer gewissen Zeit geltend gemacht werden könne. Anlässlich der Einvernahme des Beschuldigten habe sich die Kantonale -7-