Ferner sei die E. AG durch die COVID-19-Pandemie wirtschaftlich nicht erheblich beeinträchtigt gewesen. Der Beschuldigte habe anlässlich der Einvernahme vom 23. März 2022 zugegeben, dass es aufgrund des Bewilligungsentzugs zum Personalverleih am 30. Oktober 2019 einen massiven Umsatzrückgang gegeben habe. Der Jahresrechnung 2019 sei zu entnehmen, dass sich der Umsatz im Jahr 2019 im Vergleich zum Vorjahr halbiert habe. Die Pandemie sei aber erst ein Jahr später ausgebrochen. Es lägen konkrete Hinweise vor, dass die finanziellen Schwierigkeiten nicht aufgrund der Pandemie entstanden seien. Es habe an einer notwendigen Voraussetzung für die Beantragung eines COVID-Kredits gefehlt.