3.4. Mit Beschwerdeantwort vom 20. Juni 2022 beantragte der Beschuldigte die Abweisung der Beschwerde unter Kosten- und Entschädigungsfolge zzgl. Auslagen und MWST zu Lasten der Beschwerdeführerin. -4- Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: 1. 1.1. Die Beschwerdeführerin wehrt sich mit Beschwerde gegen die mit Verfügung der Kantonalen Staatsanwaltschaft vom 4. April 2022 aufgehobene Sperre der auf die C. AG bzw. die D. AG lautenden Konten.