Die zweckwidrigen bzw. missbräuchlichen Verwendungen seien über die Konten der Gesellschaften abgewickelt worden. Mit Verfügung vom 28. Juli 2021 sperrte die Kantonale Staatsanwaltschaft alle drei Konten bei der F. AG zur Sicherung einer allfälligen Einziehung respektive Ersatzforderung. Ferner hielt sie am 2. August 2021 verfügungsweise daran fest.