Im Weiteren fällt das gegen die Beschwerdeführerin geführte Strafverfahren durch die aufgrund der Aktenlage nicht nachvollziehbar lange Dauer auf. Dies gilt insbesondere auch für die gestellten Anträge um Einsetzung der amtlichen Verteidigung. Bereits für die Behandlung des ersten Gesuchs (fast 12 Monate), erst recht aber für die Behandlung des zweiten Gesuchs (fast fünf Jahre), benötigte die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten eine übermässig lange Zeit. Die aussergewöhnliche Dauer erschwert es der Beschwerdeführerin als Laie, sich im Verfahren zurechtzufinden.