2.2. 2.2.1. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten hielt zur Begründung der angefochtenen Verfügung vom 8. April 2022 fest, die Beschwerdeführerin stehe unter Verdacht, als Sozialhilfeempfängerin Zuwendungen von B. entgegengenommen und bei den Sozialhilfebehörden jeweils unterschriftlich bestätigt zu haben, dass sich ihr Einkommen nicht verändert habe, weshalb die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten ein Verfahren gegen die Beschwerdeführerin wegen mehrfachen Betrugs führe.