3. 3.1. A. (nachfolgend: Beschwerdeführerin) führte gegen diese ihr am 12. April 2022 zugestellte Verfügung mit Eingabe vom 20. April 2022 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde mit folgenden Anträgen: " 1. Die angefochtene Verfügung sei aufzuheben, der Beschwerdeführerin sei per 04. August 2017 die amtliche Verteidigung zu gewähren und der unterzeichnende Anwalt als amtlicher Verteidiger zu bestellen. 2. Unter Kosen- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Staates."