1.3 Die Beschuldigte wird mit einer Busse von CHF 900.00 bestraft. Bei schuldhafter Nichtbezahlung der Busse tritt an die Stelle der Busse eine Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen. 1.4 Kostenauflage 2. Eventualiter, sofern den Anträgen gemäss Ziff. 1.1 und 1.2 (rechtliche Qualifikation) hiervor nicht stattgegeben wird, sei eine amtliche Verteidigung anzuordnen und es sei der Unterzeichnende zum amtlichen Verteidiger zu bestellen." 2.5. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten verfügte am 8. April 2022 erneut die Abweisung des Gesuchs um Anordnung einer amtlichen Verteidigung.