2.3. Am 14. Juni 2017 stellte die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten einen Strafbefehl gegen A. aus, gemäss welchem sie wegen mehrfachen Betrugs zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à Fr. 30.00, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von 2 Jahren, einer Busse von Fr. 900.00, unter Androhung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen, sowie der Bezahlung der Verfahrenskosten im Umfang von Fr. 1’415.00 verurteilt wurde. 2.4. Nachdem A. mit Eingabe vom 28. Juni 2017 vorsorglich gegen den ihr am 20. Juni 2017 zugestellten obgenannten Strafbefehl Einsprache erhoben hatte, beantrage sie mit Eingabe vom 4. August 2017 bei der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten: