5.3.3.2. Im Wesentlichen unbestritten ist zudem, dass E., der damals bei der G. AG angestellt war, im Zeitraum vom 22. März 2019 bis November 2021 die Schokolade aus dem internen System der G. AG ausgebucht und der Beschuldigte 1 diese Schokolade an diverse Drittpersonen (insbesondere die Beschuldigten 2 und 3) weiterverkauft und zudem den Transport dieser Deliktsware organisiert hat (vgl. etwa Ordner 5/5, Register 6.1.5, delegierte Einvernahme der Kantonspolizei Aargau von E. vom 27. Januar 2022).