an welche Kunden und in welchen Verkaufskanälen die Produkte verkauft würden. Mit der Inverkehrbringung durch einen Dritten werde ihr diese Kontrolle entzogen. Die Produkte gelangten zum Teil mit sehr kurzen Haltbarkeitsdaten und wahrscheinlich zu Dumpingpreisen unkontrolliert auf den Markt, was schädigend für das Image der Marke und die Beschwerdeführerin und daher nicht akzeptabel sei.