2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegner." 3.2. Mit Verfügung vom 28. April 2022 forderte der (damalige) Verfahrensleiter die Beschwerdeführerin auf, innert 10 Tagen ab Zustellung der Verfügung eine Sicherheit für allfällige Kosten in Höhe von Fr. 1'000.00 in die Oberge- -4- richtskasse einzubezahlen. Diese Verfügung wurde der Beschwerdeführerin am 3. Mai 2022 zugestellt, worauf sie die Sicherheit am 10. Mai 2022 leistete.