" 1. Die im Rahmen des Strafverfahrens ST.2021.1266 beschlagnahmte Schokolade (Durchsuchungs- und Beschlagnahmebefehl vom 22.11.2022 [C.], Durchsuchungs- und Beschlagnahmebefehl vom 22.11.2022 [B.], Durch- suchungs- und Beschlagnahmebefehl vom 30.11.2022 [D.]) wird vor Abschluss des Verfahrens verwertet oder vernichtet.