Aufgrund der Rückverfolgung der beschlagnahmten Schokolade via Chargennummern sowie der Aussagen der Beschuldigten ist davon auszugehen, dass die beschlagnahmte Schokolade der Beschwerdeführerin beziehungsweise der G. AG – wo die Beschwerdeführerin die Schokolade eingelagert hatte – entwendet wurde. Die beim Beschuldigten 2 am 16. November 2021 und beim Beschuldigten 3 am 17. November 2021 sichergestellte und beschlagnahmte Schokolade befindet sich seit dem 17. November 2021 respektive 19. November 2021 bei der G. AG. Die beim Beschuldigten 1 am 16. November 2021 sichergestellte und beschlagnahmte Schokolade befindet sich bei der Kantonspolizei Aargau, Stützpunkt Baden.