Mit Durchsuchungs- und Beschlagnahmebefehlen vom 22. November 2022 betreffend die Beschuldigten 1 und 2 sowie Durchsuchungsund Beschlagnahmebefehl vom 30. November 2022 betreffend den Beschuldigten 3 wurde die Schokolade durch die Staatsanwaltschaft Baden beschlagnahmt. Aufgrund der Rückverfolgung der beschlagnahmten Schokolade via Chargennummern sowie der Aussagen der Beschuldigten ist davon auszugehen, dass die beschlagnahmte Schokolade der Beschwerdeführerin beziehungsweise der G. AG – wo die Beschwerdeführerin die Schokolade eingelagert hatte – entwendet wurde.