29 Abs. 3 BV hinausgehen kann. Art. 136 StPO konkretisiert die Voraussetzungen für die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege für die Privatklägerschaft im Strafprozess (Urteil des Bundesgerichts 1B_355/2012 vom 12. Oktober 2012 E. 3).