14. Mai 2020, 07.10 Uhr, in polizeilichem Gewahrsam befand und deshalb die zur Anzeige gebrachten Telefonanrufe in der Zeit vom 14. Mai 2020, ca. 11.00 Uhr, bis 15. Mai 2020, ca. 02.00 Uhr, nicht getätigt haben konnte. Über die am 14. Mai 2020 erfolgte Festnahme des Beschwerdeführers (und die bei ihm durchgeführte Hausdurchsuchung) wurde ihr Anwalt von der -9-